Externe Kosten

Externe Kosten sind die von einer Produktion oder Tätigkeit verursachten Kosten, die nicht vom Verursacher, sondern von Anderen getragen werden. Dies können z.B. sein:

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Schäden, Belästigungen oder Wertminderungen durch Schadstoffeemissionen oder Lärm

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Folgekosten von Unfällen, sofern sie nicht durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt sind

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Beanspruchung von Ressourcen ohne Bezahlung

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Beeinträchtigung oder Schädigung anderer Marktteilnehmer

Externe Kosten können unter bestimmten Bedingungen mit Nutzen verrechnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß es sich bei denjenigen, die einerseits die externen Kosten tragen und andererseits vom Nutzen profitieren, um dieselbe Personengruppe handelt. Dies ist bei mehreren der vom Kraftfahrzeugverkehr verursachten externen Kosten nicht der Fall. Bei der Analyse von Kosten/Nutzen-Relationen empfiehlt sich daher die Aufteilung in

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interne Kosten und internen Nutzen und

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externe Kosten und externen Nutzen.

Die Nutzenarten, die durch das Automobil entstehen, sind in der Regel interne Nutzenarten, die auf den Nutzer des Fahrzeugs beschränkt sind (z.B. Mobilität, Zeitersparnis, Flexibilität, Transportkapazität, Wetterschutz usw.). Dem internen Nutzen des Kraftfahrzeugverkehrs, der auch in Geldeinheiten ausgedrückt werden kann, stehen die internen Kosten der Nutzung des Kraftfahrzeugs (Anschaffungskosten, Haltungskosten, Betriebskosten) gegenüber. Um den Nutzen des Kraftfahrzeugs in Anspruch zu nehmen, ist der Nutzer bereit, die internen Kosten des Kraftfahrzeugs zu tragen. In einem marktwirtschaftlich strukturierten System halten sich interner Nutzen und interne Kosten die Waage. Das heißt, der Nutzer eines Kraftfahrzeugs wird ungefähr so viel an Anschaffungs, Betriebs- und sonstigen Kosten in das Fahrzeug investieren wie es seinem internen Nutzen entspricht.

Anders sieht es bei den externen Kosten aus. Diese müssen nicht vom Fahrzeughalter getragen werden, sie werden auf die Allgemeinheit oder auf andere abgewälzt, z.B. die Anwohner von Straßen oder im Falle des Treibhauseffektes auf zukünftige Generationen. Den externen Kosten steht kein entsprechender externer Nutzen für die betroffenen Personengruppen gegenüber. Müßten die externen Kosten vom Verursacher der Umweltbelastungen getragen werden, würde sich für ihn die Nutzung des Kraftfahrzeugs im Maße der verursachten externen Kosten verteuern. Dadurch würde sich seine Kosten-Nutzen-Relation verschieben: Während sein Nutzen nicht oder kaum (z.B. bei einem lärmarmen Fahrzeug) erhöht wird, erhöhen sich seine Kosten. Die Internalisierung externer Kosten führt deshalb sowohl zu einer Realisierung des Verursacherprinzips als auch zu einer Verringerung der externen Kosten.

Die externen Kosten des Verkehrs können nicht mit den allgemeinen Steuern (Lohn-, Umsatz-, Gewerbesteuern o.a.) der Automobilwirtschaft gegengerechnet werden, so wie dies z.B. vom ADAC versucht wird. Diese allgemeinen Steuern dienen nicht zur Abdeckung der Kosten des Verkehrs, sondern zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts.

Würde man die allgemeinen Steuern der Automobilwirtschaft zur Finanzierung der externen Verkehrskosten verwenden, würde dies eine erhebliche ökonomische Verschiebung bewirken: Jeder Wirtschaftszweig würde dann mit seinen allgemeinen Steuern zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen, nur die Automobilwirtschaft wäre davon freigestellt. Ihr würden dann die Leistungen des Staates (z.B. in den Bereichen Verwaltung, Sicherheit, Forschung, Arbeit, Soziales etc.) kostenlos zur Verfügung gestellt, während alle anderen Wirtschaftszweige und Steuerzahler dafür bezahlen müßten. Deshalb können nur die zweckgebundenen Steuern (Kfz und Mineralölsteuer), die in anderen Wirtschaftszweigen nicht erhoben werden, mit den externen Kosten des Verkehrs verrechnet werden.  

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