CO2-Preis
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CO2-Bepreisung

Im Klimapaket des Bundeskabinetts vom 20.9.2019 plant die Bundesregierung die Ausdehnung des Handels von CO2-Emissionszertifikaten auf die Bereiche Verkehr und Haushalte. Der Handel von Emissionszertifikaten wäre ein gutes Instrument für die Eindämmung von Emissionen, wenn nur so viele Zertifikate ausgegeben werden würden, wie vereinbar mit dem 1,5 °C-Grad -Ziel der Erderwärmung noch CO2 emittiert werden kann. Die Bundesregierung will jedoch die ersten 5 Jahre einen festen Preis vorgeben und danach einen Minimal- und einen Maximalwert für den CO2-Preis. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollen nicht zurückgegeben werden. Nur die Pendlerpauschale soll ab 2021 für Pendler ab einer Entfernungen von 21 km um 5 ct/km erhöht werden. Dieses Konzept hätte folgende finanzielle Auswirkungen:
 

Jahr

€/t CO2 Benzin, ct/l Diesel, ct/l
2021 10 2,4 2,7
2022 20 4,7 5,3
2023 25 5,9 6,7
2024 30 7,1 8,0
2025 35 8,3 9,3
ab 2026 maximal 60 14,2 16,0

Tabelle: Preiserhöhung Treibstoffe durch CO2-Preis in Cent/Liter (nominal, ohne Berücksichtigung der Inflation und der Einkommensentwicklung)

Dies hätte z.B. die in den beiden Grafiken dargestellten Kostenänderungen für PKW-Pendler zur Folge:

Ab einer Pendelentfernung von 21 km wären die Ersparnisse durch die Erhöhung der Pendlerpauschale (graue Balken für verschiedene Jahreseinkommen EK) in den meisten Fällen höher als die geringen Mehrkosten durch den CO2-Preis .Die nachfolgende Grafik zeigt das Saldo der Kostenänderungen für einen Pendler mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30 000 €. Er würde nach dem Klimakonzept bei einer Entfernung von 50 km zwischen 150 € im Jahr 2021 und 75 € im Jahr 2025 einsparen !

 

In der Nacht vom 15. auf den 16.12.2019 "erzielte" der Vermittlungsausschuss des Bundesrates nach Pressemitteilungen einen "Durchbruch" beim CO2-Preis. Danach soll der CO2-Preis etwas stärker steigen:
 

Jahr

€/t CO2 Benzin, ct/l Diesel, ct/l
2021 25 6 7
2022 30 7 8
2023 35 8 9
2024 45 11 12
2025 55 13 15
ab 2026 maximal 65 15 17

Gleichzeitig soll jedoch auch die Pendlerpauschale ab 2024 um 8 ct/km stärker als bisher geplant (5 ct/km) erhöht werden. Die Lenkungswirkungen wären damit im Verkehrssektor ähnlich irrelevant wie beim ursprünglichen Konzept der Bundesregierung:

Die Einnahmen sollen vollständig zur Senkung des Strompreises verwendet werden. Die Erhöhung des Strompreises durch die EEG-Umlage war bisher die einzige Preiserhöhung, die sowohl bei Produzenten wie Konsumenten Lenkungswirkung entfaltete.
 
Diese Zahlen berechnen nur die nominale Wirkung des Klimapakets. Unter Berücksichtigung der Inflations- und Einkommensentwicklung ergibt sich durch das Klimapaket keine reale Preiserhöhung für Benzin. Im Gegensatz dazu wurde bei den Prognosen und Bewertungen des Bundesverkehrswegeplans eine reale Erhöhung der Kraftstoffpreise um 2% pro Jahr unterstellt.  (siehe dazu insbesondere Prof. Dr. Christian Holz-Rau "CO2-Bepreisung und Entfernungspauschale - Die eingebildete Steuererhöhung", Internationales Verkehrswesen, 71, 6, 2019 )

Das Konzept der Bundesregierung wird daher keinen Anreiz zur Einsparung von CO2 bewirken. Der CO2-Preis ist so niedrig, dass er weder für die Entwicklungsabteilungen der Wirtschaft noch für die Investitionsentscheidungen der Konsumenten noch für die Verkehrsmittelwahl oder die Verkehrsgewohnheiten Anreize für relevante Änderungen bringen wird.

Eine Lenkungswirkung durch einen CO2-Preis kann nur entstehen, wenn dieser eine spürbare Höhe über der Inflationsrate erreicht. Das Umweltbundesamt schlägt einen Einstiegspreis von 35 €/t CO2 vor, der innerhalb von 10 Jahren auf 180 €/t CO2  steigt. In der nachfolgenden Grafik ist dieses Konzept mit den dadurch entstehenden Änderungen des Benzinpreises dargestellt.

Ein solches Lenkungskonzept generiert erhebliche Einnahmen. Bei z.B. 100 €/tCO2  wären dies Einnahmen von 90 Milliarden € pro Jahr. Es wäre ökologisch und sozial am sinnvollsten, diese Einnahmen als Ökobonus oder Klimadividende pro Kopf der Bevölkerung vollständig zurückzuzahlen. Dadurch lassen sich wie in den beiden nächsten Grafiken dargestellt soziale Probleme vermeiden und die Akzeptanz würde mit dem Anstieg des CO2 -Preises ansteigen.

Die Grafiken zeigen die Situation bei einem CO2-Preis von 100 €/t. In diesem Fall erhielte jeder Bürger (incl. Kinder) eine jährliche Klimadividende in Höhe von 1100 €. Bei einem durchschnittlichen Konsumverhalten und einer durchschnittlichen CO2-Emission von 11 t CO2 pro Jahr entspräche dies seinen Mehrkosten durch den CO2-Preis. Ändert er sein Konsumverhalten und kauft sich z.B. beim nächsten Autokauf ein sparsameres Auto, fährt weniger Auto, bildet Fahrgemeinschaften o.ä. profitiert er direkt finanziell, da er unter dem Strich mehr zurück erhält als seine Mehrkosten durch den CO2-Preis ausmachen. Will er stattdessen weiter mit einem großen Auto fahren und keine anderen Verkehrsmittel nutzen, hat er höhere Kosten als er durch die Klimadividende zurück erhält.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Be- und Entlastungen für Haushalte in Abhängigkeit vom monatlichen Haushaltseinkommen. Haushalte mit geringem Einkommen verursachen im Schnitt geringere CO2-Emissionen. Sie hätten deshalb auch geringere Kosten durch den CO2-Preis und würden deshalb überproportional von der Klimadividende profitieren.

Ein solches Konzept wäre sowohl sozial ausgewogen als auch ökologisch hoch wirksam.
Es wäre für Konsumenten wie für die Wirtschaft verlässlich und planbar.

Es hätte positive Wirkungen auf

bulletInvestitionsentscheidungen (z.B. Wagenkauf)
bulletKonsumentscheidungen (z.B. Verkehrsmittelwahl, Wahl der Fahrentfernungen, Wahl der Fahrweise)
bulletProduktentwicklungen der Wirtschaft
bulletDas Konzept hätte auch bei anwachsendem CO2-Preis eine politische Akzeptanz, da mit anwachsenden CO2-Preisen auch die Klimadividenden ansteigen.

Insgesamt würden sehr viele Entscheidungen bei 80 Millionen Konsumenten und vielen Entwicklungsabteilungen der Industrie automatisch in Richtung einer Verringerung der CO2-Emissionen gelenkt, ohne dass Nachteile entstünden.

Es wäre die sinnvollste Maßnahme zum Klimaschutz auf Bundesebene. Mit ihr könnte sowohl eine wirksame Klimawende als auch eine Verkehrswende ausgelöst werden.

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