23.6.2010: Das US-Verteidigungsministerium gibt bekannt, dass bis 2015 alle amerikanischen Militärs aus Heidelberg abziehen werden. 28.3.2003: Der Gemeinderat Eppelheim erteilt der US-Army eine einstimmige Absage. Die Militärführung hatte von Eppelheim 36,5 Hektar Gelände zur Erweiterung von Patrick-Henry-Village angefordert. 13.1.2003: Die US-Armee hat auch ihre Geländeforderungen von 20 ha um das Flugplatzareal im Pfaffengrund zurückgezogen. 26.11.2002: Völlig überraschend teilte der Kommandeur der US-Community Heidelberg, Colonel Robert Rush in einem Schreiben vom 25.11.02 an die Oberbürgermeisterin mit, dass die US-Streitkräfte ihr Konzept für eine großflächige Erweiterung von Patrick-Henry-Village nicht mehr weiterverfolgen werden, entsprechende Pläne seien eingestellt worden. Die US-Militärs reagierten damit auf eine Welle von Protesten, die es in den vergangenen Wochen in Heidelberg und Umgebung gegen ihre Pläne gegeben hatte. Allerdings beanspruchen die Militärs weiterhin im Gewann Gäulschlag zusätzlich 16 ha, westlich von Patrick-Henry-Village 19 ha und um das Flugplatzareal im Pfaffengrund 20 ha. 22.6.2010: Das US-Militär gibt bekannt, dass es sich die nächsten Jahre vollständig aus Heidelberg zurückziehen wird und alle Standorte aufgeben wird. Die bisher rund 180 ha militärisch genutzten Flächen in Heidelberg können danach einer zivilen Nutzung zugeführt werden.
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Im Zusammenhang mit der Planung der neuen Army-Stadt wurde verschiedentlich die Meinung geäußert, aufgrund des Landbeschaffungsgesetzes vom 23.2.1957 könnten die amerikanischen Pläne nicht verhindert werden, die betroffenen Landwirte könnten sogar von amerikanischen Dienststellen enteignet werden. Beides entspricht nicht der Realität. Das von den US-Militärs beanspruchte Gebiet wäre im Falle einer militärischen Nutzung kein amerikanisches, sondern nach wie vor bundesdeutsches Hoheitsgebiet. Die USA hätten dort lediglich ein völkerrechtlich vereinbartes Nutzungs-, aber kein Eigentumsrecht. Diese Sachverhalte sind im NATO-Truppenstatut Artikel II sowie Artikel IX Abs. 3 Satz 3, Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut: Artikel 48 sowie Artikel 53 geregelt. Die Landbeschaffung für militärische Zwecke der Bundeswehr wie für
Verbündete im Rahmen der NATO wird durch das Landbeschaffungsgesetz geregelt. Anträge von NATO-Truppen müssen durch den
Bundesverteidigungsminister genehmigt und die Verfahren durch bundesdeutsche
Behörden durchgeführt werden. Für die hier in Frage stehenden Gebietsansprüche ist vor allem § 1 wichtig.
Er bestimmt den Zweck des Landbeschaffungsgesetzes in "der Beschaffung von
Grundstücken durch den Bund zum Zwecke der Verteidigung". Zu diesem Zweck
können betroffene Grundstückseigentümer auch (durch deutsche Behörden) enteignet werden. Die
entscheidende Frage wird also sein, welchem Zweck der Verteidigung die Pläne des US-Militärs dienen
sollen ? Militärischer StrategiewechselZur Beurteilung des Gesamtvorhabens ist es hilfreich, die Planungen in einem
größeren Rahmen zu sehen. In den letzten Monaten vollzog die derzeitige
US-Administration einen tiefgreifenden militärischen Strategiewechsel, der in
der am 20.9.2002 veröffentlichten neuen Sicherheitsdoktrin "The
National Security Strategy of the United States" gipfelt. Darin
definiert der jetzige US-Präsident Bush Angriffskriege als neues Mittel
nationaler Politik. Damit fällt die neue amerikanische Außenpolitik hinter
alle internationalen Vereinbarungen über Kriege des letzten Jahrhunderts zurück.
(Völkerbundsatzung 1919, Kriegsächtungspakt 1928, UN-Charta 1945). US-Präsident Bush erklärte bei der Vorstellung der neuen Doktrin im Kongress die bisherigen Sicherheitsstrategien der Eindämmung und Abschreckung offiziell für beendet. Die neue Politik setzt jetzt auf Präventivschläge als Vorbeugung gegen Attacken, während bisher das Prinzip einer abgestuften Antwort auf Angriffe galt. Das erklärte Ziel der US-Außenpolitik soll es in Zukunft sein, jeden
Angriff auf "amerikanische Ideale und Werte" mit aller Gewalt zu ahnden. Dafür
soll »jedes Werkzeug eingesetzt werden, dass wir in unserem Arsenal besitzen.»
Die USA sieht sich inzwischen als einzige Supermacht. Die anderen Staaten sollen
sich den Zielen und Werten des "amerikanischen Internationalismus"
unterordnen. Der Präsident habe nicht die Absicht, »irgendeiner ausländischen
Macht zu gestatten, den riesigen (militärischen) Vorsprung aufzuholen, den die
USA seit dem Fall der Sowjetunion aufgebaut« hätten, heißt es in der Doktrin.
Die Sicherung und der Erhalt des Friedens werden als Ziel darin nicht erwähnt.
Die "New York Times" beschreibt das neue Dokument im Inhalt und Ton
als teilweise aggressiv und weitaus "muskulöser" als alle
Strategiepapiere der US-Regierungen seit der Reagan-Ära. Dieser tiefgreifende Strategiewechsel der derzeitigen amerikanischen Führung stößt auf vielen Ebenen auf Unverständnis und Kritik, sowohl innerhalb der NATO-Verbündeten als auch z.B. durch den diesjährigen Friedensnobelpreisträger, den früheren amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter. Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder distanzierte sich bereits vor Monaten von Angriffsplänen der US-Führung gegen den Irak ohne UNO-Mandat, am 11.10.2002 äußerte sich der Vorsitzende des norwegischen Nobelpreis-Komitees, Gunnar Berge, in ungewöhnlich kritischer Form zur derzeitigen Politik der USA. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig und nach dem Strafgesetzbuch ein schweres Verbrechen: "GRUNDGESETZ der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Artikel 26
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges § 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten Der von der derzeitigen amerikanischen Führung vollzogene Strategiewechsel von der bisherigen Verteidigungspolitik hin zu zukünftigen Angriffskriegen erfordert auch Änderungen in der militärischen Planung. Zur Führung von Angriffskriegen um die Vorherrschaft in der Welt und um knapper werdende Rohstoffe ist es sinnvoll, die militärischen Basen auszubauen und gegen Angriffe von außen deutlich zu verstärken. Dies gilt in besonderem Maße für das Headquarter der US Army Europe in Heidelberg. Diesem Zweck dient die Entwicklung einer völlig neuen Stadt in der geplanten Größenordnung, die nur noch von Berechtigten betreten werden dürfte. Das Landbeschaffungsgesetz sieht die Beschaffung von Grundstücken durch den Bund jedoch nur zum Zwecke der Verteidigung, nicht für die Vorbereitung zukünftiger Angriffskriege vor. Es muss die Frage gestellt und vom US-Militär und letztlich vom Bundesminister der Verteidigung beantwortet werden, welchen Zwecken der Verteidigung die Gebietsansprüche der US-Militärs dienen sollen. Die Folgen dieser Änderung der amerikanischen Sicherheitsdoktrin wurden bisher weder für die Zusammenarbeit innerhalb der NATO noch für die Anwendbarkeit des NATO-Truppenstatuts incl. Zusatzabkommen im Hinblick auf die direkte und indirekte Unterstützung amerikanischer Angriffskriege aufgearbeitet. Dieses Problem muss sowohl im Verfahren der Landbeschaffung als auch bei der Frage der Anwendbarkeit bisheriger Rechtssprechung über die Landbeschaffung für Gaststreitkräfte der NATO eine entscheidende Rolle spielen. Alle bisherigen Gerichtsurteile zu diesem Thema stammen aus einer Zeit, in der die amerikanische Sicherheitsdoktrin noch nicht im Widerspruch zur deutschen Verfassung stand. Seit dem 2. Weltkrieg ist mehr als ein halbes Jahrhundert vergangen. Der "Kalte Krieg" zwischen Ost und West, der mitten durch Deutschland ging, ist seit 1989 endgültig zu Ende. Die Bedrohung durch die Länder jenseits des "Eisernen Vorhangs", weswegen die amerikanischen Streitkräfte in den letzten Jahrzehnten in Westdeutschland stationiert waren, ist endgültig vorüber. 2004 werden diese Länder in die Europäische Union aufgenommen. Es besteht heute keine Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland mehr. Die Besatzungsmächte Frankreich, Grossbritannien und Russland haben ihre Streitkräfte längst abgezogen und sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Es muss deshalb die Frage diskutiert werden, aus welchem Grund eine weitere Stationierung des US-Militärs in unserem Land langfristig aufrechterhalten oder gar noch ausgeweitet werden sollte. Für die Verlagerung der bestehenden 700 Wohnungen von US-Militärs in der Südstadt und Rohrbach würde eine Nachverdichtung des bestehenden Stadtteils Patrick-Henry-Village nach dem Vorbild anderer Heidelberger Stadtteile ausreichen. |
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