Die Nutzenarten, die durch das Automobil entstehen, sind in der Regel
    interne Nutzenarten, die auf den Nutzer des Fahrzeugs beschränkt sind (z.B. Mobilität,
    Zeitersparnis, Flexibilität, Transportkapazität, Wetterschutz usw.). Dem internen Nutzen
    des Kraftfahrzeugverkehrs, der auch in Geldeinheiten ausgedrückt werden kann, stehen die
    internen Kosten der Nutzung des Kraftfahrzeugs (Anschaffungskosten, Haltungskosten,
    Betriebskosten) gegenüber. Um den Nutzen des Kraftfahrzeugs in Anspruch zu nehmen, ist
    der Nutzer bereit, die internen Kosten des Kraftfahrzeugs zu tragen. In einem
    marktwirtschaftlich strukturierten System halten sich interner Nutzen und interne Kosten
    die Waage. Das heißt, der Nutzer eines Kraftfahrzeugs wird ungefähr so viel an
    Anschaffungs, Betriebs- und sonstigen Kosten in das Fahrzeug investieren wie es seinem
    internen Nutzen entspricht.
    Anders sieht es bei den externen Kosten aus. Diese müssen nicht vom
    Fahrzeughalter getragen werden, sie werden auf die Allgemeinheit oder auf andere
    abgewälzt, z.B. die Anwohner von Straßen oder im Falle des Treibhauseffektes auf
    zukünftige Generationen. Den externen Kosten steht kein entsprechender externer Nutzen
    für die betroffenen Personengruppen gegenüber. Müßten die externen Kosten vom
    Verursacher der Umweltbelastungen getragen werden, würde sich für ihn die Nutzung des
    Kraftfahrzeugs im Maße der verursachten externen Kosten verteuern. Dadurch würde sich
    seine Kosten-Nutzen-Relation verschieben: Während sein Nutzen nicht oder kaum (z.B. bei
    einem lärmarmen Fahrzeug) erhöht wird, erhöhen sich seine Kosten. Die Internalisierung
    externer Kosten führt deshalb sowohl zu einer Realisierung des Verursacherprinzips als
    auch zu einer Verringerung der externen Kosten.
    Die externen Kosten des Verkehrs können nicht mit den allgemeinen
    Steuern (Lohn-, Umsatz-, Gewerbesteuern o.a.) der Automobilwirtschaft gegengerechnet
    werden, so wie dies z.B. vom ADAC versucht wird. Diese allgemeinen Steuern dienen nicht
    zur Abdeckung der Kosten des Verkehrs, sondern zur Finanzierung des allgemeinen
    Staatshaushalts. 
    Würde man die allgemeinen Steuern der Automobilwirtschaft zur
    Finanzierung der externen Verkehrskosten verwenden, würde dies eine erhebliche
    ökonomische Verschiebung bewirken: Jeder Wirtschaftszweig würde dann mit seinen
    allgemeinen Steuern zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen, nur die
    Automobilwirtschaft wäre davon freigestellt. Ihr würden dann die Leistungen des Staates
    (z.B. in den Bereichen Verwaltung, Sicherheit, Forschung, Arbeit, Soziales etc.) kostenlos
    zur Verfügung gestellt, während alle anderen Wirtschaftszweige und Steuerzahler dafür
    bezahlen müßten. Deshalb können nur die zweckgebundenen Steuern (Kfz und
    Mineralölsteuer), die in anderen Wirtschaftszweigen nicht erhoben werden, mit den
    externen Kosten des Verkehrs verrechnet werden.