Die Nutzenarten, die durch das Automobil entstehen, sind in der Regel
interne Nutzenarten, die auf den Nutzer des Fahrzeugs beschränkt sind (z.B. Mobilität,
Zeitersparnis, Flexibilität, Transportkapazität, Wetterschutz usw.). Dem internen Nutzen
des Kraftfahrzeugverkehrs, der auch in Geldeinheiten ausgedrückt werden kann, stehen die
internen Kosten der Nutzung des Kraftfahrzeugs (Anschaffungskosten, Haltungskosten,
Betriebskosten) gegenüber. Um den Nutzen des Kraftfahrzeugs in Anspruch zu nehmen, ist
der Nutzer bereit, die internen Kosten des Kraftfahrzeugs zu tragen. In einem
marktwirtschaftlich strukturierten System halten sich interner Nutzen und interne Kosten
die Waage. Das heißt, der Nutzer eines Kraftfahrzeugs wird ungefähr so viel an
Anschaffungs, Betriebs- und sonstigen Kosten in das Fahrzeug investieren wie es seinem
internen Nutzen entspricht.
Anders sieht es bei den externen Kosten aus. Diese müssen nicht vom
Fahrzeughalter getragen werden, sie werden auf die Allgemeinheit oder auf andere
abgewälzt, z.B. die Anwohner von Straßen oder im Falle des Treibhauseffektes auf
zukünftige Generationen. Den externen Kosten steht kein entsprechender externer Nutzen
für die betroffenen Personengruppen gegenüber. Müßten die externen Kosten vom
Verursacher der Umweltbelastungen getragen werden, würde sich für ihn die Nutzung des
Kraftfahrzeugs im Maße der verursachten externen Kosten verteuern. Dadurch würde sich
seine Kosten-Nutzen-Relation verschieben: Während sein Nutzen nicht oder kaum (z.B. bei
einem lärmarmen Fahrzeug) erhöht wird, erhöhen sich seine Kosten. Die Internalisierung
externer Kosten führt deshalb sowohl zu einer Realisierung des Verursacherprinzips als
auch zu einer Verringerung der externen Kosten.
Die externen Kosten des Verkehrs können nicht mit den allgemeinen
Steuern (Lohn-, Umsatz-, Gewerbesteuern o.a.) der Automobilwirtschaft gegengerechnet
werden, so wie dies z.B. vom ADAC versucht wird. Diese allgemeinen Steuern dienen nicht
zur Abdeckung der Kosten des Verkehrs, sondern zur Finanzierung des allgemeinen
Staatshaushalts.
Würde man die allgemeinen Steuern der Automobilwirtschaft zur
Finanzierung der externen Verkehrskosten verwenden, würde dies eine erhebliche
ökonomische Verschiebung bewirken: Jeder Wirtschaftszweig würde dann mit seinen
allgemeinen Steuern zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen, nur die
Automobilwirtschaft wäre davon freigestellt. Ihr würden dann die Leistungen des Staates
(z.B. in den Bereichen Verwaltung, Sicherheit, Forschung, Arbeit, Soziales etc.) kostenlos
zur Verfügung gestellt, während alle anderen Wirtschaftszweige und Steuerzahler dafür
bezahlen müßten. Deshalb können nur die zweckgebundenen Steuern (Kfz und
Mineralölsteuer), die in anderen Wirtschaftszweigen nicht erhoben werden, mit den
externen Kosten des Verkehrs verrechnet werden.