In Programmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wird häufig zu wenig beachtet, daß das
    Fahrrad im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen mit biologischer Energie angetrieben wird. Daraus
    folgen einige wichtige Konsequenzen, die in UPI-Bericht 41 näher dargestellt werden. Beispiel: Oberflächengestaltung von Radverkehrsanlagen
    Dazu führte das UPI-Institut u.a. Energieverbrauchsmessungen beim
    Fahrradfahren auf verschiedenen Oberflächenarten der Radverkehrsanlagen durch. Eines der
    Ergebnisse: Radwege mit Betonverbundsteinen erhöhen den Energieverbrauch des
    Fahrradverkehrs wegen der rauheren und unebeneren Oberfläche um 30-40% und reduzieren
    dadurch die mit dem Fahrrad erschließbare Fläche um 40-50% im Vergleich zum Fahren auf
    glatten und ebenen Oberflächen. Die in den letzten Jahren in vielen Städten erstellten
    neuen Radwege wurden in den meisten Fällen mit Betonverbundsteinen ausgeführt. Diese
    sicherlich gut gemeinte Maßnahme führt jedoch zu einer empfindlichen Beeinträchtigung
    des Fahrradfahrens. Im Laufe der Zeit können sich einzelne Verbundsteine senken, was zu
    einer weiteren Beeinträchtigung führt. Besonders ungünstig sind die meist verwendeten
    gefasten Verbundsteine. Für Räder mit schmalen Reifen und Stegreifen besteht bei
    gefasten Betonverbundsteinen wegen der Rillen ein erhöhtes Unfallrisiko. 
    Da Fahrräder ohne Fremdenergie auskommen müssen und der
    Energieaufwand erheblich von der Oberfläche des Weges abhängt, kann der Radius des
    Einsatzbereiches des Fahrrads im Nahverkehr je nach der Oberflächengestaltung der Wege
    gefördert oder behindert werden.
      
    Tabelle: Energieverbrauch und Einsatzbereich des
    Fahrradverkehrs in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit der
    Radverkehrsanlagen; Straßenqualität = 100%
    
    Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Einsatzbereich des Fahrrads bei
    Radverkehrsanlagen in guter Straßenqualität rund doppelt so groß ist wie bei Radwegen
    mit Betonverbundsteinen oder schlechter Längsebenheit und etwa 4mal so groß wie bei
    unbefestigten und schlechten Radwegen. 
    Die Oberfläche von Fahrradwegen muß hinsichtlich Ebenheit und
    Glattheit grundsätzlich dieselbe Qualität aufweisen wie die von Straßen für
    Kraftfahrzeuge. Radwege sollten deshalb nicht mehr mit Betonverbundsteinen angelegt
    werden. Die notwendige Glattheit läßt sich durch die Anlage des Radwegs mit einer
    glatten Asphaltfeinbetondecke erreichen. Die notwendige Ebenheit ergibt sich durch einen
    entsprechenden guten Unterbau in Straßenqualität und durch die Ausführung des Radwegs
    mit einem automatischen Straßenfertiger. Bei Ausführung des Radwegs ohne automatischen
    Straßenfertiger läßt sich eine ausreichende Längsebenheit nicht erreichen. 
    Da Fahrräder im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen nicht oder kaum gefedert
    sind, müssen die Radverkehrsanlagen erschütterungsfrei befahrbar sein. Die Auffahrten zu
    Radwegen müssen auf Nullniveau liegen. Zur Orientierung von Sichtbehinderten müssen
    ggfls. Blindenfühlplatten eingesetzt werden.
    Die Einhaltung dieser Kriterien muß bei der Ausschreibung und der
    Auftragserteilung klar geregelt werden.