In Programmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wird häufig zu wenig beachtet, daß das
Fahrrad im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen mit biologischer Energie angetrieben wird. Daraus
folgen einige wichtige Konsequenzen, die in UPI-Bericht 41 näher dargestellt werden. Beispiel: Oberflächengestaltung von Radverkehrsanlagen
Dazu führte das UPI-Institut u.a. Energieverbrauchsmessungen beim
Fahrradfahren auf verschiedenen Oberflächenarten der Radverkehrsanlagen durch. Eines der
Ergebnisse: Radwege mit Betonverbundsteinen erhöhen den Energieverbrauch des
Fahrradverkehrs wegen der rauheren und unebeneren Oberfläche um 30-40% und reduzieren
dadurch die mit dem Fahrrad erschließbare Fläche um 40-50% im Vergleich zum Fahren auf
glatten und ebenen Oberflächen. Die in den letzten Jahren in vielen Städten erstellten
neuen Radwege wurden in den meisten Fällen mit Betonverbundsteinen ausgeführt. Diese
sicherlich gut gemeinte Maßnahme führt jedoch zu einer empfindlichen Beeinträchtigung
des Fahrradfahrens. Im Laufe der Zeit können sich einzelne Verbundsteine senken, was zu
einer weiteren Beeinträchtigung führt. Besonders ungünstig sind die meist verwendeten
gefasten Verbundsteine. Für Räder mit schmalen Reifen und Stegreifen besteht bei
gefasten Betonverbundsteinen wegen der Rillen ein erhöhtes Unfallrisiko.
Da Fahrräder ohne Fremdenergie auskommen müssen und der
Energieaufwand erheblich von der Oberfläche des Weges abhängt, kann der Radius des
Einsatzbereiches des Fahrrads im Nahverkehr je nach der Oberflächengestaltung der Wege
gefördert oder behindert werden.
Tabelle: Energieverbrauch und Einsatzbereich des
Fahrradverkehrs in Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit der
Radverkehrsanlagen; Straßenqualität = 100%
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Einsatzbereich des Fahrrads bei
Radverkehrsanlagen in guter Straßenqualität rund doppelt so groß ist wie bei Radwegen
mit Betonverbundsteinen oder schlechter Längsebenheit und etwa 4mal so groß wie bei
unbefestigten und schlechten Radwegen.
Die Oberfläche von Fahrradwegen muß hinsichtlich Ebenheit und
Glattheit grundsätzlich dieselbe Qualität aufweisen wie die von Straßen für
Kraftfahrzeuge. Radwege sollten deshalb nicht mehr mit Betonverbundsteinen angelegt
werden. Die notwendige Glattheit läßt sich durch die Anlage des Radwegs mit einer
glatten Asphaltfeinbetondecke erreichen. Die notwendige Ebenheit ergibt sich durch einen
entsprechenden guten Unterbau in Straßenqualität und durch die Ausführung des Radwegs
mit einem automatischen Straßenfertiger. Bei Ausführung des Radwegs ohne automatischen
Straßenfertiger läßt sich eine ausreichende Längsebenheit nicht erreichen.
Da Fahrräder im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen nicht oder kaum gefedert
sind, müssen die Radverkehrsanlagen erschütterungsfrei befahrbar sein. Die Auffahrten zu
Radwegen müssen auf Nullniveau liegen. Zur Orientierung von Sichtbehinderten müssen
ggfls. Blindenfühlplatten eingesetzt werden.
Die Einhaltung dieser Kriterien muß bei der Ausschreibung und der
Auftragserteilung klar geregelt werden.