Ökologische Steuerreform
Home UPI-Berichte Wer wir sind Suchen Umwelt-Links Sonstiges Themen

      

Dezember 1998:

Stellungnahme zur geplanten ökologischen Steuerreform

Positiv ist, daß die neue Bundesregierung nach über 10 Jahren öffentlicher Diskussion nun endlich mit einer ökologischen Steuerreform beginnen will. Die Bundesrepublik Deutschland gewinnt dadurch wieder Anschluß an eine moderne Entwicklung sowohl des Steuer- und Abgabensystems wie auch der Umweltpolitik, wie sie in einer Reihe anderer Staaten in den letzten Jahren mit Erfolg begonnen wurde. Tabelle 1 zeigt die in anderen europäischen Ländern bereits eingeführten Öko-Steuern.

 

Land

Produkt

Steuersatz

Steuersatz Zukunft

seit wann

Dänemark

umfassende Öko-Steuer-Reform Energie-, CO2-, Pestizid-, SO2-, Lösemittelsteuern u.a.  

1993

"

z.B. Heizöl leicht 15 Pf/l 44 Pf/l in 2000

1993

"

elektrischer Strom 7 Pf/kWh 14 Pf/kWh in 2000

1993

"

CO2-Emissionen 0,51 DM/t CO2 5,16 DM/t CO2 in 2000

1996

Belgien

div. Einwegprodukte    

1993

Norwegen

Getränkeeinwegverpackungen    

1994

Großbritannien

Mineralölsteuer Erhöhung jedes Jahr um 6% über Inflationsrate jährliche Erhöhung  6% über Inlationsrate

1994

"

Müllabgaben, Deponiesteuer Erhöhung um 30%  

1998

Niederlande

Erdgas 3,4 Pf/m3 Anstieg auf 10 Pf/m3 bis 1998

1996

"

Strom 3,1 Pf/kWh  

1996

"

Heizöl leicht 2,8 Pf/l Anstieg auf 8,5 Pf/l bis 1998

1996

"

Flüssiggas 3,4 Pf/kg Anstieg auf 10 Pf/kg bis 1998

1996

"

Planung einer Öko-Steuer-Reform u.a. Verdoppelung Energiesteuern, Verringerung Arbeitskosten  

1998

Finnland

Getränkeeinwegdosen 30 Pf/Getränkedose  

1996

Ungarn

Einwegglasverpackungen 21 DM/t Glas  

1996

"

Kunststoffeinwegverpackungen 108 DM/t Kunststoff  

1996

"

Aluminiumeinwegverpackungen 54 DM/t Aluminium  

1996

"

Papiereinwegverpackungen 31 DM/ Papier  

1996

Schweden

CO2-Emissionen    

1991

"

Energie    

1991

"

Atomstrom 0,4 Pf/kWh Anstieg auf 1,8 Pf/kWh in 1997

1994

Tabelle 1: Öko-Steuern in Europa 

Positiv ist weiter, daß die ökologische Steuerreform aufkommensneutral, d.h. ohne Anhebung der Steuerlast, durchgeführt werden soll, indem parallel zur Einführung der Öko-Steuern Lohnnebenkosten gesenkt werden sollen.


Negativ dagegen ist die Höhe und Verteilung der Öko-Steuersätze:


Während die Emission von CO
2 bei der inzwischen durch Entschwefelung und Entstickung der Kraftwerke ansonsten recht sauberen Stromerzeugung im ersten Schritt angemessen um 10% und die Emission von CO2 und Stickoxiden bei der Verbrennung von leichtem Heizöl bzw. Erdgas ebenfalls angemessen um 10% bzw. 7% verteuert werden sollen, soll Kohle mit der höchsten CO2-Emission wie auch schweres Heizöl (Einsatz vor allem in Industriefeuerungen) ganz von der Öko-Steuer befreit werden und der motorisierte Straßenverkehr, durch den die Umwelt und die Menschen neben der Emission von CO2 und Stickoxiden auch durch Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Sommersmog, Verkehrsunfälle, Lärm und Flächenverbrauch belastet werden, lediglich um 3,8% verteuert werden. (siehe Tabelle 2)  Dies ist eine Verdrehung der ökologischen Probleme, die die taz am 14.11.1998 titeln ließ: "Bierpreis steigt schneller als Benzinpreis". Damit läßt sich das Klimaziel bis zum Jahr 2005 auf keinen Fall erreichen.

 

Energieträger geplante Öko-Steuer heutiger Preis (12/98) Preiserhöhung ökologisches Problem
Heizöl leicht 4 Pf/Liter 40 Pf/Liter

10 %

CO2
Heizöl schwer 0,-  

0 %

CO2
Erdgas 0,32 Pf/kWh 6,5 Pf/kWh

5 %

CO2
Strom 2 Pf/kWh 20 Pf/kWh

10 %

CO2
Kohle 0,-  

0 %

CO2
Benzin, Diesel 6 Pf/Liter 160 Pf/Liter

3,8 %

CO2, NOx, Partikel, Sommersmog, Lärm, Unfälle,  Flächenverbrauch

Tabelle 2: Geplante Öko-Steuersätze

Wie niedrig die geplante "Öko-Besteuerung" von Treibstoff ausfällt, zeigt sich im historischen Vergleich: Während die Mineralölsteuer in den letzten 10 Jahren durch die alte Bundesregierung um insgesamt 51 Pfennig/Liter (incl. Mehrwertsteuer real um 59 Pf/l) erhöht wurde, plant die rot-grüne neue Bundeseregierung lediglich eine Erhöhung um 6 Pf/l. Auch weitere mögliche Schritte in der Zukunft sollen, wie die SPD verlautet, lediglich 6 Pf/l betragen.

 Änderungen der Mineralölsteuer in der Vergangenheit (14313 Byte)


Ein zweiter wichtiger negativer Punkt ist die geplante Regelung, daß die Steuersätze für Erdgas und Strom für die Industrie auf ein Fünftel gesenkt und energieintensive Betriebe von der Öko-Steuer ganz ausgenommen werden sollen. Dies ist nicht verständlich, da praktikable Modelle zur Lösung des Problems energieintensiver Betriebe existieren (z.B. UPI-Bericht 9, 1988, Anhang  S.15   oder Vorschlag der EU-Kommission für eine Energie- und CO2-Abgabe, 1992).


So könnte eine ökonomisch schädliche Belastung energieintensiver Betriebe durch Öko-Steuern leicht durch die Regelung verhindert werden, daß die Öko-Steuerschuld eines einzelnen Betriebes durch Energiesteuern bei Überschreitung von z.B. 4 % der Betriebskosten nur noch zur Hälfte, über 6 % nur noch zu einem Viertel, über 10 % nur noch zu einem Zehntel gezahlt werden muß. Eine absolute Berechnungsgrenze einer Öko-Steuerschuld könnte für den einzelnen Betrieb z.B. bei 25 % der Betriebskosten festgelegt werden. (Also, umgekehrt wie bei der Lohn- und Einkommensteuer, eine Degression der Steuersätze) Dies würde bedeuten, daß die Öko-Steuerbelastung eines Betriebes nach diesem Modell auf maximal 7,5 % der Betriebskosten begrenzt wäre. (Es könnten natürlich auch andere %-Sätze eingesetzt werden.) Durch diese Art Mengenrabatt auf Öko-Steuern blieben auch bei einergieintensiven Betrieben die Anreize zur Einsparung von Energie durch die Verteuerung von Energie bestehen, ohne daß durch Öko-Steuern eine Erdrosselungswirkung energieintensiver Betriebe entstehen könnte.


Die von der Bundesregierung geplanten Ausnahmen für energieintensive Betriebe nehmen gerade Betriebe mit hoher CO
2-Emission aus dem positiven Effekt der ökologischen Steuerreform heraus. Sie können z.B. dazu führen, daß Betriebe, die bisher in energiesparende Technologien investiert haben, nun wegen der Verringerung ihres Energieverbrauchs unter die Öko-Steuer fallen, während Konkurrenten, die keine Energiesparmaßnahmen ergriffen haben, aufgrund ihres höheren Energieverbrauchs automatisch von der Öko-Steuer befreit sind.


Es ist zu hoffen, daß diese beiden negativen Planungen noch geändert und die ökologische Steuerreform in den nächsten Phasen zügig und im Verkehrsbereich in höheren Schritten fortgesetzt wird.

Seitenanfang           UPI-Bericht 9 "Ökologische Steuerreform"      

Öko-Steuer-Ausnahmen für die Industrie       Aktueller Stand 

Nach oben
Coronakrise
Biosprit
Autoindustrie nicht zukunftsfähig
Klima-Bericht des IPCC
Ukrainekonflikt
Auslandseinsätze Bundeswehr
Autobahn-Vignette
Feinstaub
Trendwende Kraftstoffverbrauch
Ozonalarm
Tarifsystem der Bahn
Irakkrieg
Energieverbrauch ist rückläufig
Tabaksteuer
Einweg-Pfand
Hochwasserkatastrophe
Eisenbahn oder Autobahn
Benzinpreise und Ökosteuer
CDU-Kampagne Ökosteuer
LKW und Ökosteuer
Klimagipfel Den Haag gescheitert
Pällmann-Kommission
Umfrage zum Umweltbewußtsein
Kein Sommersmoggesetz
Subventionsnebel
Öko-Bonus in Basel
IAA 99 und Umwelt
Subventionierung von Lungenkrebs
Ökosteuer nächste Stufen
Atomausstieg
Krieg gegen Jugoslawien
Wirtschaft und Ökosteuer
Ökosteuer und Wirtschaft
Ökologische Steuerreform